31.05.2010
Gebrauchte Software: Riskieren Käufer Gefängnis? mehr
21.05.2010
Frequenzauktion bringt 4,4 Mrd. Euro mehr
10.05.2010
GEZ will künftig 18 Euro auch für PCs und Handys mehr
Lobby-Forum
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Aktivitäten des ATRT
Der ATRT (Auschuß technische Regulierung in der Telekommunikation) ist
ein beratendes Gremium der Bundesnetzagentur. Hier können sich
Interessierte Firmen, Verbände und Personen an der Bearbeitung von
aktuellen technischen Fragen beteiligen. Zur Zeit werden folgende
Themen im „ATRT“ auf Wunsch der Bundesnetzagentur bearbeitet:
Abrechnung von Telekommunikationsleistungen (AG Entgelt)
Notruf (AG Notruf)
Next Generation Network (AG NGN)
Elektromagnetische Verträglichkeit (AG EMV)
Technische Ausgestaltung eines CA/DRM-Systeme (Proj CA/DRM)
Zu jedem Thema wird im ATRT eine Arbeits- oder Projektgruppe
eingerichtet, die einen festgelegtes Mandat erhält. Jeder Interessierte
kann in den Gruppen des ATRT mitarbeiten. Die Papiere und Protokolle
der einzelnen Arbeitsgruppen sind für die Arbeit innerhalb der
Arbeitsgruppe gedacht und werden daher auch hier nicht veröffentlicht.
Die Entscheidungen in den Gremien des ATRT sollen möglichst im Konsens
erfolgen. Minderheitenvoten sind aber möglich. Der AKIT ist im
Lenkungsgremium des ARTR mit Sitz und Stimme vertreten.
Abrechnung von Telekommunikationsleistungen (AG Entgelt)
Das Mandat dieser Arbeitsgruppe lautet: ….. Schwerpunkt der
Diskussionen ist der §45g und §45i. Für den Geschäftkunden und
Endkunden wird diese Arbeitsgruppe dadurch interessant, dass hier zur
Zeit Verfahren erarbeitet werden, die dem Begriff der technischen
Prüfung mit leben füllen sollen. Im Falle einer Beschwerde wird in der
technischen Prüfung festgestellt, ob ein technischer Fehler zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegen hat und dadurch die
Leistungserbringung gegenüber dem Kunden gestört war. Das Ergebnis
dieser Prüfung wird in Schlichtungsverfahren und im laufe eines
Rechtsverfahrens genutzt. Der AKIT hat hier das Ziel vom Anbieter einen
Nachweis der Leistungserbringung zu Verpflichten und eine Umkehrung der
Beweispflicht zu Lasten der Kunden zu vermeiden.
Hier ein Link zur Seite der AG Entgelte: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/7fe55841161a1d3f07fa6d9dd7fb65fb,0/Mandate/AG_Entgeltabrechnung_3h2.html
AG Notruf:
Die AG Notruf ist erst sehr spät gestartet, da abgewartet werden sollte
bis sich die Anbieter mit dem Thema des Notrufes beschäftigt haben. Die
Interessierten haben sich erstmalig im Dezember 2008 getroffen.
Allerdings sind bisher kaum Vertreter der Bedarfsträger (Polizei,
Rettungsdienst und Feuerwehr) vertreten. Da die im AKIT vertretenen
Firmen nicht in diesem Bereich tätig sind ist der AKIT hier nicht aktiv
beteiligt. Eine genaue Formulierung des Mandates liegt zur Zeit nicht
vor.
Projektgruppe CA/DRM:
Gegenstand dieses Projektes sind Zugangsberechtigungssystem wie sie der
Endverbraucher für Kabelfernsehen und Bezahlfernsehen teilweise bereits
angeboten bekommt. Es soll der Sachstand erfasst, die Anforderungen
unterschiedlicher Markteilnehmer zusammengestellt werden und ein
gemeinsamer Vorschlag zur technischen Ausgestaltung eines
CA/DRM-Systems, das der Vorschrift des § 48 Abs. 3 Nr.1 TKG2007 genügt,
entwickelt werden. Genaueres und Hintergründe finden Sie hier: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/14223.pdf
AG EMV:
Die Bundesnetzagentur hat auch die Aufgabe Störungen im Funknetz
nachzugehen und Störungen zu vermeiden. Ein Problem was zur Zeit
bearbeitet wird ist die Störung des Flugfunks durch die
Kabel-Sonderkanäle, denen die gleiche Frequenz zugeteilt wurde. Die
Idee war, dass die Frequenzen im Kabelnetz die Luftfrequenzen nicht
beeinträchtigen würden. Leider hat sich dieses nicht umsetzen lassen,
da Endnutzer z.B. ungeeignete Kabel nutzen und dadurch der Flugfunk
gestört wird. Eine Lösung dieses Problems ist leider nicht absehbar.
Hier der Link zu den Mandaten der Arbeitsgruppe: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/7fe55841161a1d3f07fa6d9dd7fb65fb,0/hn.html#emv
AG NGN:
Die Arbeitsgruppe NGN ist nicht aktiv und der Arbeitsumfang wird zwischen ATRT
Die Jahrestagung des Ausschusses für Technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT)
bei der Bundesnetzagentur findet am 27. November 2008 bei der Bundesnetzagentur in Mainz statt. Es handelt sich bei dieser Tagung um eine öffentliche Tagung. Bitte beachten Sie bei Interesse, daß Anmeldeschluss am 24. Oktober 2008 ist.
Herr Gerd Krausse von der Deutschen Flugsicherung wird an dieser Jahrestagung die AKIT Lobby und Ihre Interessen vertreten. Wir würden uns sehr über rege Teilnahme zur Unterstützung der AKIT / AKIT-Lobby freuen (eine Mitgliedschaft im AKIT ist nicht erforderlich). Bitte entnehmen Sie den unten stehenden Links die Agenda, sowie das Anmeldeformular:
Folgende Informationen stehen für Sie im Lobby Bereich zum download zur Verfügung:
Vortrag der T-Systems zur Portfoliobereinigung auf der AKIT-Lobby Veranstaltung
Das Vorgehen und seine Auswirkungen
Datum: 02. Oktober 2008
Vortrag der T-Systems zur Portfoliobereinigung auf dem AKIT-Jahreskongress
Die DT-Initiative zur Neugestaltung der Produktionsumgebung.
Datum: 13. Juni 2008
Erste Anwenderinformationen: T-Systems bereinigt Produktpalette
Datum: 23. Mai 2008
Liste der wichtigsten vom Abbau betroffenen Produkte / Produktvarianten
Datum: 23. Mai 2008
Erste Kurzmittelung der Portfoliooptimierung
Datum: 20. Mai 2008
Sollten Sie weitere Informationen betreffend der
Portfoliooptimierung oder aber eine Erweiterung der vom Abbau
betroffenen Produkte, so senden Sie uns bitte einen kurzen Beitrag über
das AKIT-Lobby Forum oder eine email an akit@bodo-peters.de
Wir sind bemüht sowohl direkt seitens der Deutschen Telekom
Informationen zu erhalten, als auch die der TK- Anwender zu sammeln und
zeitnah in unserer Homepage zu veröffentlichen.
Zur besseren Rechnungskontrolle empfiehlt die Bundesnetzagentur die Beauftragung eines ungekürzten Einzelverbindungsnachweises (EVN) für die Telefonrechnung bei dem Anbieter, bei dem der Telefonanschluss ist. Der Einzelverbindungsnachweis ermöglicht es grundsätzlich nachzuvollziehen, welche einzelnen Rechnungsteilbeträge auf welche Verbindung der Anschlusses zu welcher Rufnummer und zu welcher Zeit zurückzuführen sind. Die Einzelheiten darüber, welche Angaben in der Regel mindestens für einen Einzelverbindungsnachweis erforderlich und in welcher Form diese zumindest zu erbringen sind, regelt die Bundesnetzagentur. Weitere Informationen und Erklärungen zu Aufbau und Form des ungekürzten Einzelverbindungsnachweises finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Mitteilung Nr. 939
Anhörung zur Festlegung der Mindestangaben und der Form für einen Einzelverbin-dungsnachweis nach § 45e Abs. 2 TKG
Stellungnahme des AKIT
"Festlegung der Mindestangaben und der Form für einen Einzelverbindungsnachweis nach § 45e Abs. 2 TKG"
BnetzA EVN-Verfügung
Veröffentlichung im Amtsblatt 7/2008
der Bundesnetzagentur vom 23.04.2008
Verfügung Nr. 35
Festlegung der Mindestangaben und der Form für
einen Einzelverbindungsnachweis nach § 45e Abs. 2 TKG
Die Bundesnetzagentur legt hiermit gemäß § 45e
Abs. 2 S. 1 TKG die Einzelheiten darüber fest, welche
Angaben in der Regel mindestens für einen
Einzelverbindungsnachweis nach §45e Abs. 1 S. 1 TKG
erforderlich und in welcher Form diese Angaben jeweils
mindestens zu erteilen sind.
Tarife und Verträge verhandeln und abschließen 11.06.2008 in Hamburg
Zu einer Interessensvertretung in der Telekommunikation
gehört auch der offene Informations- und Meinungs-
austausch. Aus diesem Grunde möchten wir am Vortag
des AKIT-Jahreskongresses interessierte Anwender
zu einem Erfahrungsaustausch zum Thema Angebote,
Tarife und Verträge einladen. Selbstverständlich sollten
weder Interna aus den Verträgen noch Preise vorgestellt
werden. Es geht bei diesem AKIT-Lobby-Treffen um einen
allgemeinen Austausch, begleitet von einigen
Diskussionsbeiträgen von Anwendern, die in kurzen
Statements über ihre Erfahrungen berichten und Hinweise
geben.
Da es sich hierbei um eine AKIT-Lobby-
Veranstaltung handelt sind ausschließlich Anbieter,
Hersteller und Berater eingeladen.
Das Thema Tarife und Verträge hat eine gewisse Brisanz,
da sich der Telekommunikationsmarkt doch mehr und
mehr zum Massenmarkt entwickelt, in dem die Interessen
der geschäftlichen Anwender nur noch schwer durch-
zusetzen sind. Die Anbieter versuchen auch durch
individuelle Vertragsgestaltung den Kunden zu
suggerieren, sie hätten ein attraktives Angebot
erhalten. Dazu kommen neue Technologien, wie IP
oder Unified Communication, bei denen man besonders
auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen
achten sollte.
Die Anmeldung ist direkt auf der Homepage möglich,
oder aber mit der Einladung mit Anmeldefax.