Anwenderkreis
Informationstechnik
und Telekommunikation
Akit - Anwenderkreis Informationstechnik, Bodo Peters TK-Management

AKIT-News

Suche
aktuelle AKIT-News

06.08.2010
Cloud Computing verändert alles
mehr


06.08.2010
Anwälte und Notare gegen DE-Mail
mehr


31.05.2010
Gebrauchte Software: Riskieren Käufer Gefängnis?
mehr


21.05.2010
Frequenzauktion bringt 4,4 Mrd. Euro
mehr


10.05.2010
GEZ will künftig 18 Euro auch für PCs und Handys
mehr


 


Lobby-Themen

NEU: Aktivitäten des ATRT

ATRT Jahrestagung am 27. November 2008 in Mainz

T-Systems bereinigt Produktpalette inkl. aktueller Vortrag vom 02.10.2008 im Lobby Bereich

Einzelverbindungsnachweis

Erfahrungsaustausch: Tarife und Verträge verhandeln und abschließen 11.06.2008 HH

19.01.2010

Verwaltungsgericht Gießen: Keine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in zwei Fällen Rundfunkgebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) aufgehoben. Ein Optikunternehmen und ein Sportverband hatten gegen Bescheide geklagt, mit denen der HR Geld für ein "neuartiges Rundfunkgerät", nämlich einen internetfähigen Computer, haben wollte.

Beide Kläger gaben an, dass sie ihre PCs nicht als Radio oder Fernsehgerät nutzten. Die Rechner dienten ausschließlich der Verwaltung von Mitgliedern und Mitarbeitern, dem E-Mail-Verkehr oder der Pflege des Internetauftritts. Laut Urteil muss der Sender nachweisen, dass die Geräte tatsächlich für den Rundfunkempfang bereitgehalten würden.

Ein internetfähiger Computer sei zwar grundsätzlich als Rundfunkgerät zu bewerten. Anders als bei Fernsehern oder Radios sei nicht alleine durch den Besitz davon auszugehen, dass sie für den Rundfunkempfang gebraucht werden, befand das Gericht. Die Möglichkeit, Rundfunk zu
empfangen, sei bei Computern untergeordnet. Die Beteiligten können Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Solange ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aussteht, bleibt die Rechtslage bei Rundfunkgebühren unklar, da die Gerichte bisher unterschiedliche Urteile fällten. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig im Falle einer Diplomübersetzerin entschieden, dass für beruflich genutzte PCs keine Gebühren fällig werden. Ähnlich entschied 2009 auch das Verwaltungsgericht Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte hingegen voriges Jahr, zwei Studenten seien für ihren Computer rundfunkgebührenpflichtig.



Quelle: Heise
alle News anzeigen zurück